Das Schweizer Museum für Wild und Jagd (SMWJ) ist eine einfache Gesellschaft mit den Partnern Burgergemeinde Bern (BGB) und Gesellschaft Schweizer Museum für Wild und Jagd (GSMWJ).
Es bezweckt „insbesondere die Lebensweise und die Bedürfnisse der einheimischen wildlebenden Tiere sowie die Jagd, ihren Ursprung und ihre Bedeutung in der Schweiz darzustellen“ (Art. 3.2 Vereinbarung zwischen BGB und GSMWJ).
Anschrift / Adresse
Schweizer Museum für Wild und Jagd
Schloss Landshut
Schlossstrasse 17
CH-3427 Utzenstorf
Schweiz
Beteiligte Partner
Stiftung Schloss Landshut. Sie ist eine rechtlich selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in Utzenstorf und bezweckt in Art. 1 u.a. den Erhalt und die Pflege des Wasserschlosses Landshut im Sinne der Denkmalpflege.
Burgergemeinde Bern. Sie führt das Naturhistorische Museum Bern als eine ihrer Verwaltungsabteilungen und „fördert damit das Verständnis für Natur und Umwelt und weckt die Verantwortung des Menschen diesen gegenüber“ (Art. 2.1, Reglement vom 24.10.1990).
Gesellschaft Schweizer Museum für Wild und Jagd. Sie wurde 1956 unter dem Namen „Gesellschaft zur Förderung des Schweizerischen Museums für Jagd- und Wildschutz und seiner Bestrebungen Schloss Heidegg“ gegründet. Die Gesellschaft, die ihren Namen seit 1996 in „Gesellschaft Schweizer Museum für Wild und Jagd„ geändert hat, „bezweckt den Ausbau und die Unterstützung des Schweizer Museums für Wild und Jagd“ (Statuten vom 10. Juni 1996, Art. 2).
Verträge
Die 1967 abgeschlossene Vereinbarung und der Gebrauchsleihevertrag zwischen der Burgergemeinde Bern und dem Kanton Bern (später Stiftung Schloss Landshut) regeln die Nutzung der seitens der Stiftung im Schloss zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zuhanden des Schweizer Museums für Wild und Jagd durch das Naturhistorische Museum.
Die Vereinbarung vom 01. November 1990 zwischen der Burgergemeinde Bern und der Gesellschaft Schweizer Museum für Wild und Jagd regelt die Zusammenarbeit und die finanziellen Abgeltungen der Gesellschaft gegenüber der Burgergemeinde.
Gebrauchsleiheverträge zwischen privaten Leihgebern und der Burgergemeinde Bern regeln die Verantwortung des Museums gegenüber den ihm durch diese anvertrauten Spezialsammlungen und deren Präsentation in den dem Museum zur Verfügung stehenden Räumen.